ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen vom Freiberufler Manu Eidner gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, Manu Eidner hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn Manu Eidner in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ihre Leistung erbringt. Manu Eidner ist berechtigt, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen,soweit diese Änderungen aufgrund veränderter Umstände erforderlich sind und dem Kunden zumutbar sind. Solche Veränderungen teilt Manu Eidner dem Kunden unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich mit. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von 1 Monat nach Erhalt zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Manu Eidner verpflichtet sich, dem Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruches hinzuweisen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten lediglich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von Manu Eidner im Rahmen seines Internetauftrittes sind freibleibend und unverbindlich. Die in einem solchen Angebot enthaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot. Manu Eidner ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine Auftragsbestätigung anzunehmen.Diese Auftragsbestätigung bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form und wird per E-Mail oder per Post zugesandt. Angestellte oder nur kurzfristig Beschäftigte sind nicht befugt verbindliche mündliche Erklärungen abzugeben.

3. Preise

Soweit nicht anders angegeben, sind die in der Auftragsbestätigung von Manu Eidner genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgeblich. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen können zu seinen Lasten gehen.

4. Gewährleistung

Manu Eidner verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erstellung des Werkes gemäß der Dokumentation. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des Werkes sowie die zur Korrektur übersandten Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen und offensichtlich auftretende Mängel unverzüglich spätestens 14 Tage ab Kenntnis schriftlich anzuzeigen und Manu Eidner eine Behebung zu ermöglichen. Ist das überlassene Werk mit Mängeln behaftet, die den Einsatz nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Auftraggeber zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl von Manu Eidner entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Interessen des Auftraggebers werden bei dieser Auswahl angemessen berücksichtigt. Schlägt die Nacherfüllung bei 2 Versuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Für unerhebliche Abweichungen bestehen keine Gewährleitungsansprüche. Ansprüche wegen Gewährleistung bestehen auch nicht, wenn Anweisungen von Manu Eidner nicht befolgt werden oder eigenständig Veränderungen durch den Auftraggeber an dem Werk vorgenommen werden. Die Gewährleistung gilt 12 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Mängel eines Teils führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf die Gesamtleistung.

5. Haftung

5.1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Kardinalspflicht. Die Haftung ist im Fall der leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischer Weise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

5.2. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Manu Eidner insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene gegangen Daten mit vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Auftraggeber muss die Zugangsvoraussetzungen zur Nutzung der Visualisierungen oder interaktiver Modelle oder Virtual Reality Anwendungen selbst schaffen.

5.3. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, was mit der Visualisierung oder interaktiver Modelle oder Virtual Reality Anwendungen gemacht wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Visualisierung oder interaktiver Modelle oder Virtual Reality Anwendungen eines Planes/Gebäudes/Objektes nicht zu konstruktiven Zwecken benutzt werden kann, da es sich um eine zeichnerische Darstellung mit künstlerischen Freiheiten handelt. Insbesondere ersetzen die Berechnung der Flächen und die Darstellung in der Draufsicht keinesfalls einen Architekten oder eine Geometrieberechnung. Der Auftraggeber behält die Haftung für sein Projekt. Die Pläne, Panoramen oder digitalen Modelle bei einer virtuellen Darstellung können nicht für ein Wertgutachten genutzt werden. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Hinweise die von Manu Eidner erbrachten Leistungen nutzen und hieraus Schäden und Folgeschäden entstehen, haftet Manu Eidner nicht.

5.4. Für den Fall, dass eine vereinbarte Frist aufgrund eines Änderungswunsches des Auftraggebers durch den Auftragnehmer nicht eingehalten werden kann, ist der Auftragnehmer von einer möglicherweise hieraus folgenden Haftung frei.

6. Zahlung und Verzug

Falls nicht im jeweiligen Vertrag anders vereinbart, wird die Vergütung dem Kunden von Manu Eidner in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist jeweils innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Zugang zahlbar. Manu Eidner behält sich vor, einen Vorschuss nach zustande kommen des Vertrages in Höhe von 50 % des Gesamtpreises einzufordern. Einwendungen gegen die Rechnungshöhe können nur innerhalb von sechs Wochen schriftlich nach Zugang bei der angegebenen Anschrift erhoben werden. Manu Eidner weist den Kunden vor Beginn der Einwendungsfrist auf die Folgen einer Fristversäumung ausdrücklich hin. Der Kunde kann nur mit unstreitigen und gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden. Im Verzugsfall ist Manu Eidner berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass Manu Eidner ein Zinsschaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Kosten für Mahnungen oder auch außergerichtlicher anwaltlicher Vertretung gehen zu Lasten des Vertragspartners.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Visualisierung oder digitalen Modelle bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Manu Eidner. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Hiernach besteht für den Auftraggeber ein unbegrenztes Nutzungsrecht. Allerdings hat er nachträgliche Veränderungen der Darstellung durch Ihn oder Dritte kenntlich zu machen. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Manu Eidner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

8. Einräumung von Rechten

Manu Eidner ist berechtigt, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation jeweils zwei Exemplare der in Auftrag gegebenen Arbeit zu erstellen und zu archivieren. Manu Eidner behält sich vor, das fertige Medium für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn berechtigte überwiegende Interessen diesem entgegenstehen.

9. Datenschutz

Manu Eidner ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Daten zu verarbeiten und zu speichern und an mit der Durchführung der Arbeiten beauftragte Dritte im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiterzugeben.

10. Schlussbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

Letzte Aktualisierung: 03.10.2021